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Die schulische Ausbildung ist besser als ihr Ruf. Denn wie in der dualen wird der theoretisch gelernte Stoff in der Praxis, bei vielfachen Praktika, gefestigt.

Ausbildung für alle
Egal, welchen Abschluss jemand mitbringt – eine schulische Qualifikation ist so gut wie immer möglich. Denn sowohl Haupt- als auch Realschulabgänger haben die Chance, sich dort ausbilden zu lassen. Je nachdem fordern die Anbieter jedoch noch einen erfolgreich abgeschlossenen Eignungstest. Für die Aufnahme ins kommende Schuljahr ist es wichtig, die Anmeldefristen zu beachten. Hierzu und über die Zulassungsbedingungen informieren Berufsfachschulen auf ihren Webseiten.

So macht Lernen Spaß
Wer sich für eine rein schulische Ausbildung entscheidet, drückt die Schulbank nochmal für ein bis drei Jahre. Aber: diesmal zu selbstgewählten Themen. Das steigert die Motivation zu lernen. Die Jahre können zudem aufgeteilt werden; nach ein bis zwei erlangen Schüler die berufliche Grundausbildung, nach zwei bis drei Jahren ist die Berufslehre abgeschlossen.

Vertiefende Praktika
Um die Theorie praxisnah zu gestalten, wird sie durch mehrere Praktika abgerundet. Schließlich sollen die gelernten Kenntnisse unmittelbar angewendet – und so verstärkt eingeprägt und gefestigt werden. Praktika haben zudem den Vorteil, dass die oft noch jungen Schüler ebenso ihre Soft Skills weiter ausbauen können, denn Arbeitsstress, Alltagsbelastung sowie sozialer Umgang müssen ebenfalls erlernt werden. Daher haben die Ausbildungsstätten praktischerweise oft auch Kooperationen mit Unternehmen oder Krankenhäusern.

Mittlere Reife, Fachhochschulreife und Staatlich geprüft
Besonders Jugendliche, die ihren Haupt- oder Realschulabschluss in der Tasche haben, entscheiden sich häufig nochmal für eine schulische Ausbildung. Sie hat den zusätzlichen Vorteil, einen höheren Abschluss nach Beendigung zu erreichen. So können die Schüler während des Besuches einer Berufsfachschule ihren mittleren Bildungsabschluss und sogar die Fachhochschulreife nachholen.
Was Absolventen aber auf jeden Fall haben, ist ein Berufstitel. So dürfen sie sich nach erfolgreichem Abschluss staatlich geprüft, beispielsweise als „Staatlich geprüfter Techniker“ oder „Staatlich geprüfter Betriebswirt“ nennen.

Kein Gehalt, aber staatliche Förderung möglich
Wer an einer staatlichen Schule lernt, zahlt keine Gebühren. Es gibt aber auch privat aufgestellte Unterrichtsstätten. Sie nehmen zumeist einen monatlichen Betrag. Da während der Ausbildung kein Gehalt gezahlt wird, bedeutet das, dass Azubis draufzahlen müssen. Es besteht jedoch die Möglichkeit, BAföG, also Geld vom Staat, zu beantragen. Dies ist dann der Fall, wenn etwa die Eltern ein geringes Einkommen haben und ihre Kinder nicht – oder nur wenig – unterstützen können. Es gilt: Je höher das Einkommen, desto geringer die monatliche Förderung. BAföG-Stellen informieren entsprechend.

In diesen Branchen ist eine schulische Ausbildung möglich:

  • Fremdsprachen (z. B. Fremdsprachenkorrespondent, …)
  • Gestaltung (z. B. Kommunikationsdesigner, Modedesigner, Fotodesigner, …)
  • Gesundheitswesen (z. B. Altenpfleger, Krankenpfleger, Ergotherapeut, …)
  • Sozialwesen (z. B. Erzieher, Assistent Gesundheits- und Sozialwesen, …)
  • Technik (z. B. Biologisch-technischer Assistent, Medizinisch-technischer Assistent, …)

Die Aufsicht über die Berufsfachschulen führen im Übrigen die einzelnen Bundesländer. Die Dauer sowie der Rahmenlehrplan sind zwar definiert, zwischen den einzelnen Ländern können aber dennoch Unterschiede, etwa im Aufnahmeverfahren, herrschen.